Darf die DJI Mavic 2 Pro ab 01.07.2020 ohne EU Drohnenführerschein geflogen werden?
Achtung: Ab dem 01.01.2021 gelten neue, EU-weite Drohnenregelungen in Deutschland und den EU-Staaten. Die aktuellen Regelungen findet Ihr in meinem neuesten Beitrag kurz und knapp in 3 Punkten zusammengefasst: Link
KURZVERSION: AB 2021 IN DER EU DROHNE MIT KAMERA UND/ODER MEHR ALS 250G GEWICHT FLIEGEN.
Achtung: Die folgenden Absätze sind veraltet, werden aus Gründen der Archivierung online gelassen.
Am 01.07.2020 tritt die neue EU Drohnenregelung in Kraft. Nach bisherigen Informationen benötigen Drohnen von mehr als 900g Abfluggewicht daher einen Drohnenführerschein. Schaut man, auf die technischen Daten der Mavic 2 Pro mit Ihren 907g Gewicht, scheint es auf den ersten Blick also, als bräcuhte man für diese Drohne den neuen Führerschein. Doch mit einem simplen Trick, fällt die Mavic 2 Pro unterhalb die 900g Gewichtsgrenze.
Abfluggewicht von 900g beachten
Bei der Gewichtsbegrenzung von 900g laut EU-Drohnenregelung handelt es sich um die Angabe des Abflugewichtes, nicht der gerätespezifischen Gewichtsangabe des Herstellers. Die DJI Mavic 2 Pro (Amazon Afiliate Link) wird von DJI mit 907g angegeben, würde also somit unter die Führerscheinpflicht fallen.
In einigen Foren wird daher bereits heiß diskutiert, ob es sich noch lohnt eine DJI Mavic 2 Pro (Amazon Afiliate Link) zu kaufen, wenn diese dann ab Juli führerscheinpflichtig wird und auf den Piloten weitere Kosten zukommen.
Entfernen unnützer Anbauteile genügt
So wie viele andere auch, habe ich mir also Gedanken gemacht, wie man das Abfluggewicht der Drohne um 8g senken kann, um auf ein Abfluggewicht von unter 900g zu kommen.
- MAVIC 2 PRO: Mavic 2 Pro ist mit der Hasselblad L1D-20c Kamera ausstatten; die Natural Colour Solution Technologie hilft mit...
- VERBESSERTE DETAILS: Mit dem 1 Zoll CMOS-Sensor steht der Mavic 2 Pro, im Vergleich zum Vorgänger Mavic Pro, eine viermal größere...
Die Bewerkstelligung dieser Aufagbe ist einfacher als gedacht und komplett ohne mechanische Manipulation der Drohne möglich.
Wer den durchsichtigen Kamera-Gimbal-Schutz vor dem Flug entsperrt, spart 13g Gewicht. Ich persönlich entferne diesen Schutz sowieso vor jedem Flug, da der Schutz keine Vorteile, eher sogar Nachteile für die Bildqualität der Kamera mit sich bringt.
Mit diesen 13g Gewichtsersparnis lässt sich die Drohne ohne Probleme mit SD-Karte und aufklebbarem, feuerfestem Drohnenkennzeichen ausrüsten, ohne über 900g zu wiegen.
Aufgrund der Gewichtsbeschränkung muss also niemand auf den Kauf der DJI Mavic 2 Pro (Amazon Affiliate Link) verzichten, solange der Gimbalschutz vor dem Flug entfernt wird.
- Lieferumfang : Koffer; individuelles Inlay blau/schwarz für DJI Mavic 2 (Pro/Zoom); Deckeltasche
Drohnen-Kennzeichen
Wer in Deutschland eine Drohne wie die DJI Mavic 2 Pro (Amazon Affiliate Link) oder die Fimi X8 SE (Amazon Affiliate Link) fliegen will, der muss ein kleines Schild mit dem Namen und der Anschrift des Piloten ankleben. Diese „Kennzeichen“ könnt Ihr beim Händler „Copterfarm“ online bei Amazon bestellen und mit Euren Daten personalisieren. Einfach an geeigneter Stelle ankleben und abheben.
- Adressschild inkl. 3M Klebestreifen - hochwertige Lasergravur "Drohnen- und FPV Copter-Kennzeichen", in 2 verschiedenen Größen...
- Mattes eloxiertes Aluminium - Größe: 20x10 mm (Materialstärke-dicke: 0,5mm - ohne dem Klebeband).
Landeplatz
Erst war mir nicht klar, warum man einen Landeplatz für die Drohne braucht. Schließlich, so dachte ich, könnte ich doch auf allen ebenen Untergründen starten und landen. Stimmt nur halb, denn spätestens in hohem Gras, tiefen Blättern, Schnee oder im Sand bekommt Ihr Probleme. Loser Boden wird aufgewirbelt, verschmutzt Drohne und Kamera, Propeller bleiben in Gras und Blättern hängen. Allein deshalb macht ein Drohnenlandeplatz Sinn. Viele Drohnen, darunter auch die DJI Mavic 2 Pro oder die Fimi X8 SE, erkennen den Landeplatz zusätzlich mit optischen Sensoren und nutzen diesen dann für den prezisen automatischen Landeanflug.
Ich entschied mich für einen faltbaren Landeplatz mit einem Durchmesser von 110 cm. Das klingt erstmal sehr groß, bei mäßigem Wind aber war ich schon froh, mich für die große Variante entschlossen zu haben. Die Landung ist wesentlich einfacher, als hätte man nur 50 cm Platz.
- ★ Höhere Qualität - Der Landeplatz besteht aus wasserdichtem Nylonmaterial. Leichte, tragbare Farbbeständigkeit, leicht zu...
- ★ Umfangreiche Anwendbarkeit - Das tragbare Doppelseiten-Pad passt perfekt zu den RC Drones Helikoptern, PVB-Drohnen, DJI Mavic Pro...
Unsere Fotoausrüstung
Solltet Ihr Euch nun über diese Thematik heraus fragen, welche Foto-Ausrüstung wir insgesamt benutzen, so findet Ihr unter diesem Link alle von uns verwendeten und geschätzten Produkte in unserer Amazon Storefront. Stöbert doch mal durch.
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Jürgen Zey
Hallo Daniel.
Bist du dir da ganz sicher?
Überall im Netz steht, dass Startgewicht beträgt 907 Gramm. Und man soll ja auch ohne den Gimbalschutz starten. Er soll ja sogar vor dem Einschalten schon entfernt werden.
Vielleicht nochmal genau nachprüfen (wiegen, wenn du eine Mavic 2 besitzt).
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß Jürgen
Daniel
Hallo Jürgen,
ich habe nochmal ganz genau nachgemessen. Wenn ich meiner Edeka Küchenwaage trauen darf, dann wiegt meine Mavic 2 Pro (nicht Zoom) inklusive SD-Card, Kennzeichen und Gimbalschutz 913g.
Ohne Gimbalschutz komme ich auf glatt 900g.
Die Küchenwaage ist natürlich nicht geeicht, aber wenn ich mit selbiger Briefe wiege, zeigt sie immer exakt das gleiche Gewicht, wie die Waage am Postzentrum. Daher traue ich ihr eigentlich. Gerade bei Briefen würde sich eine Abweichung ja direkt bemerkbar machen.
Ich habe die deutsche und englische Version dieses Artikels um ein Beweisbild ergänzt.
Gruß Daniel
Frank
Hallo Jürgen, hallo Daniel,
die Gesetzeslage sieht vor, dass das vom Hersteller angegebene Abfluggewicht maßgebend ist. Also bei der Mavic2 genau die von DJI angegebenen 907 Gramm.
Es handelt sich hierbei um eine EU-Verordnung welche als Rahmen auf sämtliche Länder der EU umgelegt wird. Die EU-Mitgiedsstaaten „dürfen“ oder „können“ jedoch innerhalb dieses EU-Verordnungsrahmens die nationale Gesetzgebung ihres eigenen Landes anpassen.
Heißt? z.B. die neue zulässige Maximalflughöhe beträgt nach der neuen EU-Verordnung 120 Meter. Die deutsche Gesetzgebung könnte jetzt nicht hingehen und sagen: „bei uns in Deutschland darf aber 130 Meter hoch geflogen werden“. Aber sie könnte sehr wohl sagen: „bei uns in Deutschland darf weiterhin nur 100 Meter hoch geflogen werden“. Versteht ihr was ich meine?
Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese EU-Rahmenverordnung von jedem EU Mitgliedsstaat genauso übernommen wird, wie sie im EU-Rat verabschiedet wurde bzw. wird, und auf Haarspaltereien werden sich der/die Gesetzgeber des/der jeweiligen Landes bzw. Länder nicht einlassen.
Gut… so viel dazu.
Kommen wir jetzt noch zu den wirklich ärgerlichen 8 Gramm. Wieso 8 und nicht 7 Gramm? In der neuen EU-Drohnenverordnung heißt es für die C2 Klasse „ab“ 900 Gramm. Das heißt im Klartext; Die C1 Klasse geht bis 899,99 Gramm, wenn man wirklich Haarspalterei betreiben möchte.
Wenn du oder ihr jetzt hingeht und eure Drohne gewichtsmäßig „abspeckt“ egal wie…. Und sie wirklich auf ein tatsächliches Gewicht von unter 900 Gramm bekommt, gilt juristisch gesehen immer noch das von DJI angegebene Abfluggewicht von 907 Gramm, es sein denn, ihr bekommt das reduzierte Abfluggewicht von einem amtlich anerkannten Gutachter bestätigt, und einen solchen Gutachter gilt es erst mal zu finden.
ABER….. es gibt auch Licht im Dunkeln.
Nach meinen Informationen unterzieht DJI rechtzeitig zur Einführung der neuen Drohnenverordnung die Mavic2 einer „Modellpflege“, beziehungsweise einer Modellüberarbeitung. Ob die dann Mavic3 oder was weiß ich heißen wird, weiß ich nicht….
Jedenfalls ist es so, dass die Rotorarme so überarbeitet und modifiziert sind, dass die „neue“ Mavic2 (3?) mit diesen Rotorarmen auf ein Abfluggewicht unter 900 Gramm kommt….
Der Clou? Diese modifizierten Rotorarme will DJI als Umbau-Set gegen relativ kleines Geld auch für die „alte“ Mavic2 auf den europäischen Markt bringen. Mit Kauf dieses Umbau-Set´s erwirbt man gleichzeitig ein Herstellergutachten welches das neue Abfluggewicht von unter 900 Gramm bestätigt. Was ich nicht weiß ist, ob der Umbau in einem DJI-Stützpunkt erfolgen muss damit das Herstellergutachten Gültigkeit erlangt, oder ob man das auch selber umbauen kann respektive darf.
Ich hoffe ich konnte Euch ein wenig weiter helfen…..
Gruß Frank
Daniel
Hallo Frank,
danke für Deinen Besuch und Deinen Kommentar.
Gerade das mit dem Umrüstset klingt sehr interessant. Hast Du da irgendwo einen Link zu einer Quelle oder zu einer DJI-Aussage?
Ich widerspreche aber in dem Punkt, dass das vom Hersteller angegebene Gewicht maßgeblich ist. Nehmen wir mal an, dass nur das vom Hersteller angegebene Abfluggewicht und nicht dass tatsächliche Gewicht zählen würden, würde das bedeuten, dass eine Drohne mit Herstellerangabe von 899g geflogen werden dürfte, selbst dann wenn ich eine 2kg Kamera darunter hänge. Das ist aber nicht der Fall.
Im Straßenverkehr verhält es sich mit Gewichtsbeschränkungen ja ähnlich. Es zählt nicht das Leergewicht eines LKW, sondern das tatsächliche inkl. aller Ladung.
Bei Verbrennermodellen ist das „Abfluggewicht“ ebenfalls das Gewicht zum Zeitpunkt des Starts, egal wie voll der Tank ist und das variiert natürlich von Füllstand zu Füllstand. Ich will damit sagen, dass das Abfluggewicht niemals gleich der Gewichtsangabe des Herstellers ist.
Julien
Hallo,
ich glaube das stimmt nicht ganz. Das Abfluggewicht muss < 900g sein, d.h. 899g ist das Maximalgewicht für den Start.
Frank
Hallo Daniel,
im Grunde hast du recht, so wie du das darstellst. Es gilt das „tatsächliche“ Abfluggewicht… aber leider nur nach oben.
Nach unten gilt die Gewichtsangabe des Herstellers. Wenn du den Straßenverkehr und einen LKW als Beispiel genommen hast, machen wir da mal weiter.
Nehmen wir an du sitzt in einem leeren LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 to.
Der LKW ist wie geschrieben leer und wiegt somit… sagen wir mal gute 5 Tonnen.
Nun kommst du an eine Brücke mit der bekannten Beschilderung „LKW bis 7,5 to“.
Was glaubst du…. darfst du mit deinem 12 Tonner, der leer 5 to wiegt über diese Brücke fahren oder nicht?
Noch ein Beispiel…. Du fährst mit deinem Auto zum TÜV, bekommst aber keine Plakette weil deine Grundschweller durchrostet sind.
Du fährst also in eine KFZ- Werkstatt deines Vertrauens, lässt das Ding reparieren und alles passt wieder.
Was glaubst du… darfst du jetzt mit deinem reparierten Auto weiterfahren, oder musst du zuerst wieder zu TÜV um die Reparatur „absegnen“ zu lassen…
Ich bin nicht sicher, aber soweit ich weiß ist das angegebene Abfluggewicht des Herstellers bei Verbrennermodellen incl. gefülltem Treibstofftank.
Anders verhält es sich bei Eigenbauten.
Was das Umbaukit betrifft so hält sich DJI z.Zt. mit offiziellen Informationen zurück.
Meine „Halbwissen“ diesbezüglich habe ich (und wie ich mittlerweile rausgefunden habe nicht nur ich) aus DJI-Insiderkreisen die ich verständlicherweise nicht preisgeben möchte.
Aber auch das Umbaukit ist mittlerweile für mich nebensächlich geworden.
Denn laut der neuen Drohnenverordnung die am 1 Juli 2020 in Kraft tritt, hat sinngemäß keine aktuell auf dem Markt befindliche Drohne eine C-Klassifizierung und wird diese auch nachträglich nicht erhalten.
Für Bestandskopter und die vor dem 01.07.2022 (01.07.2022 wegen der Übergangsregelung) neu erworben bzw. auf den Markt gebracht wurden, gelten demnach andere Regeln.
Die Gewichtsklasse unter 900g und darüber, spielt hier beispielsweise keine Rolle.
Hier der Link dazu https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32019R0947&from=DE
Hier ist Artikel 20 und 22 der Durchführungsverordnung zu beachten in denen es Heißt.
Artikel 20
Besondere Bestimmungen für den Einsatz bestimmter UAS in der „offenen“ Kategorie
UAS-Arten im Sinne des Beschlusses Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*9), die der
Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen und die nicht privat hergestellt sind, dürfen unter den folgenden
Bedingungen weiter betrieben werden, sofern sie vor dem 1. Juli 2022 in Verkehr gebracht wurden:
a) in Unterkategorie A1 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine
höchstzulässige Startmasse von weniger als 250 g hat;
b) in Unterkategorie A3 nach Teil A des Anhangs, sofern das unbemannte Luftfahrzeug, einschließlich Nutzlast, eine
höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg hat.
und…
Artikel 22
Übergangsbestimmungen
Unbeschadet des Artikels 20 wird der Einsatz von UAS in der „offenen“ Kategorie, die den Anforderungen von Teil 1 bis 5 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 nicht genügen, unter den nachstehenden Bedingungen für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren gestattet, der ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt:
a) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 500 g, die von einem Fernpiloten,
der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt, im Rahmen der betrieblichen
Anforderungen in Punkt UAS.OPEN.020(1) von Teil A des Anhangs betrieben werden;
b) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 2 kg, die von einem Fernpiloten,
dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.030(2) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig ist, unter
Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden;
c) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 2 kg und weniger als 25 kg, die von
einem Fernpiloten, dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.020(4)(b) von Teil A des Anhangs mindestens
gleichwertig ist, im Rahmen der betrieblichen Anforderungen in Punkt UAS.OPEN.040(1) und (2) betrieben werden.
L 152/58 DE Amtsblatt der Europäischen Union 11.6.2019
(*9) Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die
Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82).
Zu finden auf der Seite L 152/58.
Gruß
Frank
Alexander
Hallo Daniel,
auch ich habe meine Küchenwaage befragt und hier sind die Ergebnisse.
4 Akkus mit je 296g
Gimbalschutz: 13g
Drohne ohne Akku, ohne Schutz, mit SD-K: 609g
Mit Akku: 905g
Also ich komme tatsächlich auf die Angabe von DJI, nun brauchen wir Lösungen wo wir die restlichen 5,1g und 7,1g raus holen können. Wie drosseln wir die Mavic auf 68km/h?
Eventuell finden sich ja Propeller, die 1,5g – 2g leichter sind. Eventuell lässt sich in den beiden Landefüßen in den Armen und am Heck innen etwas Material abtragen. Sowie im inneren des Gehäuses.
Ich gehe auch vom tatsächlichen Abfluggewicht aus und notfalls würde ich das Gewicht bei einem Eichamt bestätigen lassen. Also Daniel, besorg dir mal eine bessere Waage und schleif los xD
Marcel
Nur nochmal zum Verständnis. Ich falle mit meiner Mavic 2 nicht in die C-Klassifizierung?
Ich darf weiterhin fliegen ohne Prüfungen oder sonstiges zu machen?
Danke Gruß Marcel
Daniel (pixelfriedhof.com)
Hallo Marcel,
dieser Artikel ist nicht mehr aktuell und bezog sich auf die deutsche Regelung von Juli 2020 bis Anfang 2021. Mit Inkrafttreten der EU Drohnenregelung vom 01.01.2021 ergeben sich neue Regelungen. Alles wichtige dazu findest Du hier: https://pixelfriedhof.com/kurzversion-ab-2021-drohne-mit-kamera-und-oder-mehr-als-250g-gewicht-fliegen/
Peter
meine Küchenwaage Sagt
Mit Akku und Schutz 908g
Ohne Schutz 895g
Axel
Meine Mavic 2 Pro wiegt auch nur 897g (ohne Gimbal-Schutz), aber mit Plakette, SD- Karte und ND- Filter
Johannes
Was ich bei der ganzen (durchaus interessanten!) Diskussion vermisse ist: könnte es nicht vielleicht sogar SINNVOLL sein einen Führerschein zu machen? Ihr seid sicher alle Superprofis und quasi die Han Solos der Drohnenbranche. Aber wäre ein bisschen Luftsicherheit nicht eine gute Idee?
Fragt sich
Johannes
Hundeskanzler
Ich hätte kein Problem damit, Flugtraining und Drohnenführerschein zu machen…wenn es nicht wieder mit Kosten verbunden wäre. Das ist der Punkt, der mich zur Weissglut bringt, dass diese Bürokraten uns permanent in die Tasche greifen
Christian
Ich finde es nicht kundenorientiert, dass DJI alle Mavic 2 – Besitzer „im Regen stehen lässt“. Und das wegen ein paar lächerlicher Gramm. Das ganze Prozedere mit dem Führerschein wird nicht nur wesentlich komplizierter, langwieriger und teurer. Warum macht DJI nicht einfach einen um 10 Gramm abgespeckten Akku? Hätte so gut wie keinen Einfluss auf die Akku-Leistung. Und DJI würde auch noch eine Menge Zusatzgeschäft/Umsatz machen, weil sich viele diesen Akku kaufen würden. Ich würde mir heute keine Mavic Pro 2 aus diesem Grund kaufen. Und wenn ganz Europa so denkt, wird hoffentlich auch DJI vom hohen Roß heruntersteigen.
M84
Ihr habt da was völlig falsch verstanden. Die Mavic 2 Pro ist eine Bestandsdrohne und hat gar keine C Zertifizierung. Die Gewichtsgrenze von 900g für Klasse C1 gilt nur bei neuen zertifizierzen Drohnen. Somit fällt die Mavic 2 Pro in A3 bzw. A2 wenn man zusätzlich die offline Prüfung macht.
Daniel (pixelfriedhof.com)
Hallo M84,
dieser Artikel ist nicht mehr aktuell und bezog sich auf die deutsche Regelung von Juli 2020 bis Anfang 2021. Mit Inkrafttreten der EU Drohnenregelung vom 01.01.2021 ergeben sich neue Regelungen. Alles wichtige dazu findest Du hier: https://pixelfriedhof.com/kurzversion-ab-2021-drohne-mit-kamera-und-oder-mehr-als-250g-gewicht-fliegen/
martin
Das mit dem entfernen des Gimbalschutzes ist immer eine gute Idee, denn mit dem Schutz kann das Gimbal ja nicht frei arbeiten.
Der Schutz fixiert die Kamera ja und MUSS vor dem Flug entfernt werden!
Auch beziehen sich die von DJI genannten 907 Gramm auf die flugfertige Mavic, also OHNE Gimbalschutz.
Auch ist die max. Geschwindigkeit der Mavic 2 über dem Grenzwert für die Zulassung in C1 …
Also nix mit „einfach ….“ …
Daniel (pixelfriedhof.com)
Hallo Martin,
dieser Artikel ist nicht mehr aktuell und bezog sich auf die deutsche Regelung von Juli 2020 bis Anfang 2021. Mit Inkrafttreten der EU Drohnenregelung vom 01.01.2021 ergeben sich neue Regelungen. Alles wichtige dazu findest Du hier: https://pixelfriedhof.com/kurzversion-ab-2021-drohne-mit-kamera-und-oder-mehr-als-250g-gewicht-fliegen/